«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
«Hier können schon die Kleinsten allein rutschen»
Alle Spielgeräte für den sog. "öffentlichen Bereich", also überall da, wo man sich nicht auf einem Privatgrundstück befindet und der für alle gleichermaßen zugänglich ist, benötigen in Deutschland einer Zertifizierung nach DIN EN 1176. Auch Rutschen benötigen diese - meist von TÜV oder anderen Zertifizierungsstellen vergebenen - bauartbedingten Abnahmen. Dies ist nötig, damit sichergestellt werden kann, dass auch eine Rutsche auf Dauer den Kindern ein sicherer Ort zum Spielen und Spaßhaben ist. Nichts wäre schlimmer, als dass durch die anhaltende Witterung durch Wind, Wetter und UV-Strahlung das Rutschenmaterial oder deren Anbauteile spröde werden, kaputt gehen und schließlich sich Kinder daran verletzen können.
Spielplatzbetreiber müssen laut dem Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet ist. Somit ist eine regelmäßige Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Spielplatzböden nach DIN EN 1176 unerlässlich. Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen durchzuführen. Unsere Experten überprüfen die Erstabnahme von Spielplätzen und Spielplatzgeräten in Schulen, Kindergärten sowie in öffentlichen Anlagen, und führen auch die jährlichen und vierteljährlichen Inspektionen nach DIN EN 1176 durch.
Die DIN EN 1176 fordert eine Überprüfung der Spielplätze und Spielgeräte auf ihre Sicherheit.